ePA (elektronische Patientenakte) für alle

ePA für alle: Informationen für Patienten

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine neue, kostenlose Leistung für alle gesetzlich Versicherten.

Detaillierte Informationen zu den Vorteilen der ePA sowie einen umfassenden FAQ-Bereich, in dem viele Ihrer Fragen bereits beantwortet werden, finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile

Informationen zur Datenspeicherung

Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle in unserer Praxis erhobenen und elektronisch vorliegenden Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern. Sollten Sie mit dieser Speicherung nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, uns dies ausdrücklich mitzuteilen. Ihren Widerspruch werden wir in unserer Krankenakte dokumentieren und selbstverständlich berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass auch dann, wenn wir keine Daten aktiv in der ePA hinterlegen, sensible Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden können:

  1. Ihre Krankenkasse speichert automatisch unsere Abrechnungsdaten, die auch Diagnosen enthalten können, sofern Sie dieser Speicherung nicht widersprochen haben.
  2. Alle elektronischen Rezepte (eRezepte) werden automatisch in der elektronische Medikationsliste (eML)in Ihrer ePA gespeichert.

Darüber hinaus können Daten aus der ePA in anonymisierter Form für Forschungszwecke aus Ihrer ePA ausgeleitet werden. Ob die Anonymisierung in jedem Fall eine Rückverfolgung auf einzelne Personen ausschließt, können wir nicht beurteilen.

Falls Sie Bedenken im Zusammenhang mit der ePA haben, können Sie Ihr Recht auf Widerspruch gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte oder einzelner Funktionen bei Ihrer Krankenkasse geltend machen.

Notfallvorsorge – Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
bitte stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) haben. Sollte eine Gesundheitseinrichtung technisch nicht in der Lage sein, auf Ihre ePA zuzugreifen, können Sie die relevanten Dokumente über Ihr Smartphone zur Verfügung stellen.

Falls Sie selbst technisch nicht in der Lage sind, besteht die Möglichkeit, bis zu fünf Vertrauenspersonen aus Ihrem persönlichen Umfeld als Vertreterinnen bzw. Vertreter für den Zugriff auf Ihre ePA zu berechtigen.

Für den direkten Zugriff benötigen Sie:

  • Ihre ePA
  • Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK)
  • Ihre persönliche PIN
  • die ePA-App auf einem Smartphone oder
  • einen PC mit Kartenlesegerät und ePA-Clientsoftware

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Krankenkasse, um die notwendigen Voraussetzungen einzurichten. Die Verantwortung für eine entsprechende Vorsorge liegt bei Ihnen.

Widerspruch zur ePA

Wichtiger Hinweis zum Widerspruch!

Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch dazu führen kann, dass im Notfall nicht auf Ihre medizinischen Daten zugegriffen werden kann. In diesem Fall liegt es in Ihrer Verantwortung, die erforderlichen Informationen dem behandelnden Arzt bereitzustellen.

Die folgenden Widersprüche können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse einreichen. Mit Ausnahme von Punkt 1 können Sie alle anderen Einstellungen auch eigenständig in der ePA-App vornehmen:

  1. Widerspruch gegen die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte (ePA)
  2. Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse
  3. Widerspruch gegen die Nutzung Ihrer Daten für Forschungszwecke (Forschungsdatenspende)
  4. Widerspruch gegen die elektronische Medikationsliste
  5. Widerspruch gegen den Zugriff einer Praxis auf Ihre ePA